Zufällige Schlazeilen

08.02.2014

Deutscher Datenschutz ausgehöhlt

Noch im Laufe des Jahres 2014 müssen alle deutschen Banken beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden erfragen. Dank dieser Information wird die Kirchensteuer ab Januar 2015 dann zusammen mit der Abgeltungsteuer automatisch von Zinseinnahmen des Kunden abgezogen. Betroffen sind alle Sparer, die Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinkünfte verbuchen, welche über den Freibetrag hinausgehen. Bei ihren persönlichen Angaben konnten die Sparer das Feld Religionszugehörigkeit bisher frei lassen. Damit ist jetzt Schluss.

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